Anerkannter Lehrgang "Transport gefährlicher Güter per Seefracht" gem. Imdg Code Amdt 35-10 Kap.1.3 und Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBG § 24b und Gefahrgutbeförderungsverordnung GGBV § 27 bis 37
Sie transportieren Gefahrgüter von Österreich per Seefracht nach Übersee?
Oder fahren per LKW über eine der zahlreichen Fähren Europas?
Der Standort Ihres Unternehmens ist Österreich und Sie exportieren oder importieren (LKW/Bahn/Binnenschiff - Hochseeschiff) in/aus alle(r) Welt?
Dann sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen der Internationalen Übereinkommen fur den Transport gefährlicher Güter für die Hochseeschifffahrt (SOLAS und MARPOL) sowie die internationalen und nationalen Gefahrguttransportbestimmungen für die Seefracht einzuhalten und das mit dem Gefahrguttransport befaßte (Land-)Personal muß eine entsprechende gesetzlich anerkannte Schulung/Unterweisung erhalten.
Warum?
Seit der GGBG und GGBV Novelle 2005 ist auch die Schulung und Ausbildung der mit Gefahrguttransport per Seefracht befassten Personen in Österreich geregelt. Die besondere Ausbildung der mit dem Gefahrguttransport per Seefracht befassten Personengruppen (z.B. Versender, Verpacker, Verlader, Gefahrgutbeauftragter, etc. – lt. Kap. 1.3 Imdg Code darf in Österreich lt. § 24b GGBG nur im Rahmen von Lehrgängen durchgeführt werden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Bescheid anerkannt worden sind.
Das bedeutet in der Praxis, dass (seit der GGBG und GGBV Novelle 2005) Mitarbeiter, die mit dem Transport von Gefahrgut per Seefracht befasst sind, nur von einer Person geschult werden dürfen, die eine Anerkennung nach GGBV 4. Abschnitt besitzt.
Interne Gefahrgutbeauftragte, die die Mitarbeiter Ihres Unternehmens betreffend Seefrachttransport von Gefahrgut überwachen, unterweisen oder schulen müssen, können diese Anerkennung durch erfolgreichen Besuch eines anerkannten osterreichischen Lehrgangs (mit Prüfung) erlangen (eine Zusatzausbildung Seefracht für Gefahrgutbeauftragte). Das Zeugnis ist lt. Gesetz 3 Jahre gültig und kann durch Besuch einer Fortbildung mit Prüfung verlängert werden.
Als Gefahrgutbeauftragter, der im Unternehmen auch für den Transport gefährlicher Güter per Seefracht verantwortlich ist, und seine Mitarbeiter schult, müssen Sie eine in Österreich anerkannten Lehrgang über Gefahrgut per Seefracht besuchen und die Prüfung ablegen.
Alle andere Seefracht-Lehrgänge, Schulungen und Unterweisungen nach Kap. 1.3 Imdg Code Amdt. 35-10, müssen in Österreich von einer Person, die eine gültige Anerkennung nach § 24b GGBG besitzt, durchgeführt werden. GF-Seefracht-Schulungszertifikate, die im Ausland erworben wurden, gelten in Österreich nur zur persönlichen Ausführung der geschulten Tätigkeiten, jedoch nicht für die Unterweisung und Überwachung von Mitarbeitern.
Der Imdg Code ist durch das SOLAS Übereinkommen international als verbindlich eingesetzt. Bis zur Ausgabe Imdg Code 33-06 war das Kap. 1.3 des Imdg Codes jedoch international nur als Empfehlung ausgeschrieben.
Seit der Ausgabe Imdg Code 34-08 (verbindlich gültig seit 01.01.2010) ist die Schulung des befaßten Landpersonals lt. Kap. 1.3 auch international verbindlich vorgeschrieben.
D.h. sowohl nach nationalem als auch internationalem Recht ist die Schulung und Unterweisung Ihres Personals über den Transport gefährlicher Güter bindend.
In der Praxis hat es schon Fälle gegeben, in denen Reedereien und Reedereinagenturen gültige Schulungszertifikate des mit dem Gefahrgut befaßten (Land-)Personals vor Annahme/Transport der Sendung für den Transport per Seefracht verlangt haben.
Riskieren Sie nicht kostspielige Verzögerungen und Probleme mit Ihren Kunden, weil die notwendigen Schulungszertifikate für den Gefahrguttransport per Seefracht fehlen.
Sollten Sie über kein zur Schulung berechtigtes Personal (Inhaber eines österreichischen anerkannten Schulungszertifikates) verfügen, übernehmen wir die Schulung Ihrer Mitarbeiter gerne auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen angepaßt an Ihren Anforderungen im Unternehmen. Fragen Sie jetzt unverbindlichen nach Ihrem Schulungsangebot. Tel. +436504500100 oder per Email an: gefahrgut@other-sight.com
Wir freuen uns, Sie gefahrgutmäßig zu betreuen.
Ihre
Sieglinde Eisterer
TUGIS Gefahrguttransport
Gefahrgut-Online-Center
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